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Heilkunde

 

Heilkunde darf in Deutschland erst nach Absolvierung einer  schulmedizinischen Ausbildung und abschließenden intensiven Prüfung ausgeübt werden.

 

Das Heilwesen ist ein fester Bestandteil des Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland, so dass vor allem chronische Kranke sich sowohl in die Betreuung der Schulmedizin als auch Naturmedizin begeben. Dem Heilpraktiker stehen entsprechend seiner Ausbildung viele Diagnosemöglichkeiten und Therapieformen zur Verfügung, sowohl körperlicher als auch psychischer Erkrankungen.

 

Auch ich habe selbstverständlich einige dieser umfangreichen Ausbildungen absolviert und mir während meines 5-jährigen Studiums an den Paracelsus Schulen in Leipzig, Jena, Kassel und Dresden und einer parallelen 2-jährigen praktischen Ausbildung umfassende Kenntnisse der Naturheilmedizin angeeignet.

 

Viele Krankenkassen decken heute Behandlungen eines Heilpraktiker entweder über eine Zusatzversicherung oder als Teil des üblichen Leistungskataloges ab. Da Krankenkassen aber sehr unterschiedlich praktizieren, empfiehlt sich daher, das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen und zu klären, welche Behandlungen eventuell über die bestehende Versicherung abgedeckt werden können.

 

 


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